Datum: 11.08.2001 12:33:09 Autor: Udo Teichmann ©
Hinweis für die Redaktion


S@M: hast du da unterschrieben, oder nicht?
Hallo S@M,

was soll die Staatsanwaltfrage: "hast du da unterschrieben, oder nicht?"?

Es ist absolut ehrenwert und bedarf keiner Entschuldigung, sich im Internet mit dem eigenen Namen für die Meinungsfreiheit einzusetzen. Wer die damalige (1996!) Kontroverse noch in Erinnerung hat, kann durchaus nachvollziehen, daß sich hochanständige Mitbürger sehr begründete Sorgen um die Freiheit im Internet gemacht haben. Pornographie und Terrorismus sind die stereotypen Vehikel, mit denen überall die Freiheit aller eingeschränkt werden soll. Die hier kopierten Unterschriften befürworten nicht Terroranleitungen sondern richten sich gegen Versuche, ohne gesetzliche Grundlagen und ohne die technischen Voraussetzungen wirklich zu kennen und ohne die demokratiekulturellen Implikationen zu Ende gedacht zu haben, Zugangs-Provider für die Inhalte in dem von ihnen freigeschalteten Netz verantwortlich zu machen. Dies nämlich läuft darauf hinaus, den Providern des technischen Zugangs gegenüber den Inhaltsanbietern gewissermaßen eine Zensurpflicht aufzubürden.

Die hier kopierten Unterschriften wurden übrigens geleistet, bevor es das Telekommunikationsgesetz gab. Die Argumente der Unterschreibenden sind letztlich auch in den damaligen Prozeß der parlamentarischen Beratungen des Telekommunikationsgesetzes eingegangen.

Es ist daher ganz übler Stil, die demokratisch hochachtbare Meinungsäußerung von Herrn Zimmermann in Form seiner Unterschrift unter ein bedenkenswertes Protestschreiben, hier als Unterstützung für kriminelle und terroristische Vereinigungen hinzustellen. Daran solltest Du Dich nicht beteiligen.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann