Datum: 26.07.2001 01:30:35 Autor: Udo Teichmann ©
G8-Gipfel, die Maske fällt
weitblick
Hallo "weitblick",
ich ahne, womit Sie ein Problem haben:
Einerseits gibt es Freiheitsrechte,
andererseits Mißbrauch dieser Rechte
und drittens Interessen,
die den Gebrauch mancher Rechte
für manche Zwecke
durch manche Leute nicht mögen.
Damit habe ich auch meine Probleme.
Einerseits ist das Versammlungsrecht ein Markstein in der europäischen Demokratie- und Menschenrechtskultur. Andererseits ist dieses Recht ein vielfach problematisches Recht:
1. Es ist strukturell damit verbunden, daß andere Menschen dadurch behindert oder belästigt werden.
In Berlin finden ungefähr 600 bis 800 Demonstrationen im Jahr statt. Schon als ganz normaler freiheitsliebender Autofahrer nervt es persönlich, wenn der Straßenverkehr dauernd wegen irgendwelcher Demos aufgehalten wird.
2. Es ist eine öffentliche Versammlung, in die sich prinzipiell jeder beliebige Mensch einreihen kann. Der Veranstalter muß zwar für alles die Rübe hinhakten, aber er kann gar nicht kontrollieren, wer seinem Aufruf folgt.
3. Es läuft oft auf Großveranstaltungen hinaus, die massenpsychologisch ihren eigenen Gesetzen folgen und für einzelne oder kleine Gruppen vielfältige Anonymisierungschancen bieten. Es muß bei großen Ansammlungen strukturell damit gerechnet werden, daß sich Leute unter die Versammlung mischen, die auf Stunk aussind. Es ist außerordentlich schwer für die friedlichen Teilnehmer wie für die Ordnungsmacht, mit dieser Guerillataktik umzugehen.
4. Die Demonstration ist inszenierte Politik. In der Natur solcher Massentreffen liegt es, daß man nur sehr grobe Raster der Meinungsäußerung unterbringen kann. Letztlich steht halt der herumstehende Mensch für seine Sache buchstäblich ein, aber es ist schwierig mitzuteilen, was denn seine Sache ist. Das öffnet absichtlichen oder unabsichtlichen Fehlinterpretationen jede Menge Material.
5. Weil öffentliche Versammlungen schon allein druch die Massenansammlung Gefahren birgt, muß unter allen Umständen auf die Gewaltfreiheit der Versammlung geachtet werden. Die Ordnungsmacht muß dabei aber ausdrücklich differenzieren und ihre Maßnahmen nur gegen die Personen richten, die als Störer Gewalt anwenden. Die Hauptaufgabe der Polizei ist und bleibt es auch nach Gewaltakten, die Demonstration zu schützen, es darf nicht in der Hand von ein paar Aufwieglern liegen, jede Demonstration durch Gewaltakte zum Abbruch zu treiben.
Also schon eine ganze normale und inhaltlich nicht besonders umstrittene Demonstration birgt große Risiken. Es ist eine Frage der politischen Kultur, wie mit diesen Problemen umgegangen wird.
Auf einem ganz anderen Blatt stehen Gewaltakte, also Randale und Vandalismus einerseits sowie Gewaltexzesse der Ordnungsmacht auf der anderen Seite. Hierbei handelt es sich in beiden Fällen um Schwerkriminalität, die unnachsichtig verfolgt werden muß.
Es gehört zur Lebenserfahrung, daß beides, Vandalismus und staatliche Gewaltexzesse gelegentlich vorkommen. Die italienische Gesellschaft zeigt ihre demokratsiche Reife, indem dieser Tage Hunderttausende nach den schweren Übergriffen in Genua auf die Straße gegangen sind und weiter gehen, um gegen polizeiliches Fehlverhalten zu protestieren. Es ist vor allen ein Angriff auf die demokratische Kultur, wenn Polizeieinheiten in einer Weise Gewaltexzesse austoben, wie es sehr wahrscheinlich in Genua der Fall gewesen ist. Und das ist keine Folklorespielart genueser Ritterspiele sondern ein eklatanter Bruch von Menschenrechten, wie wir es in unserem vereinten Europa auf keinen Fall dulden dürfen.
Menschenrechte müssen immer wieder verteidigt werden, gegen jede Beeinträchtigung, gegen jede Verwässerung. Von jedem, dem an unserer gemeinsamen europäischen Demokratiekultur gelegen ist, auch und erst recht, wenn man sich im Einzelfall durch ein schwer durchdringliches Dickicht von "einerseits" und "andererseits" durcharbeiten muß.
Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann