Datum: 10.07.2001 00:53:27 Autor: Udo Teichmann ©
Schröders peinliche Aussage zum Wegsperren von Kinderschändern


Gottlieb Gralshüter: ist es das wert?
Hallo Gottlieb Gralshüter,

ich hatte schon über Ihren vorherigen Beitrag nachgedacht. Sie schildern die Entscheidungssituation, wie ich meine, durchaus zutreffend. Im Falle der Sexualstraftäter wird die Sache, wie Sie vorsorglich ausdrücklich bestätigen, besonders schwierig.

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Wie Sie sicherlich wissen, sind in unserem Land schon mehr als einmal Kinder (und auch Erwachsene) Opfer von Tötungen durch Wiederholungstäter geworden. Diese Menschen wären in der mehrzahl noch am Leben, hätte man die Täter nach der ersten Straffälligkeit in Sicherheitsverwahrung genommen.
---tatiZ---

Ich halte es im Falle eines Mordes im Zusammenhang mit Triebtaten aber auch für naheliegend, die Hürden extrem hoch anzusetzen, ehe an eine Freilassung solcher Täter gedacht werden kann. Aber auch in diesen Fällen müssen in Einzelfallprüfungen Menschen entscheiden: Ja oder Nein. Und jedesmal wird ja die Sicherheit der Bevölkerung abgewogen gegen die aus der Menschenwürde abgeleitete, nicht pauschal zu negierende Freiheitshoffnung für den Täter. Die im konkreten Einzelfall widerstreitenden Grundwerte unserer Verfassung, Menschenwürde und Lebensrecht, zwingen uns in einem oft qualvollen Dilemma zu einer Einzelfallentscheidung. Dazu müssen wir uns bekennen, und auch zu dem Risiko, daß eine Fehleinschätzung einen Menschen das Leben kosten kann.

Wir sind als Gesellschaft bereit, im Interesse unserer modernen Lebensansprüche solche Risiken zu tragen. Für den Straßenverkehr sind wir bereit, jährlich um die 10.000 Menschenleben zu opfern und unschätzbares Leid durch Verletzungen, Verstümmelungen und Vermögensschäden anzurichten. Der Trieb des Menschen zur rasanten Mobilität gilt aber als anständig, obwohl er den Tausendfachen Opferzoll fordert, wie die Opfer sexueller Triebtaten. Von dem Autokanzler Schröder sind ähnlich rigide Töne zum Schutz der Opfer des Straßenverkehrs bisher noch nicht vernommen worden.

Für läppische Gewohnheiten wie das Rauchen sind wir bereit, Hunderttausende von Todesopfern hinzunehmen und immenses Leid durch vorangehende Krankheiten zu ertragen.

Es muß also etwas Besonderes darin liegen, daß wir mit so viel Emotionalität ausgerechnet zum Schutz von vielleicht 20 Menschenleben im Jahr hier streiten, während wir anderwärts die tausenfache Opferzahl für unvermeidlich nehmen. Und ich habe den Verdacht, daß es keine besonders ehrbaren Gründe sind, die uns im Umgang mit fremder unangepaßter Sexualität auch noch die letzten Forderungen rechtsstaatlicher Besonnenheit über Bord werfen lassen.

Mit freundlichen Grüßen
Udo Teichmann