AN DIE REDAKTION:
Darf ich mal wissen, aus welchen Gründen Sie eine sachlich und fachlich ordnungsgemässe Abhandlung der Frage, ob verschiedene Straftatbestände im Zusammenhang mit der sogenannten Flugaffäre bestehen, gelöscht haben?
Ist an irgendeiner Stelle in geringster Form eine Beleidigung, Verleumdung oder sonstige Äusserung gewesen, die auch nur im kleinsten Ansatz es rechtfertigen könnte, gegen mich juristisch vorgehen zu können?
Nein?
Gut, dann frage ich Sie mal hier in aller Öffentlichkeit, warum Sie diesen damit ordnungsgemässen Beitrag gelöscht haben.
Es steht fest, dass sowohl RAU, als auch SCHLEUSSER, wie auch CLEMENT mit Flugzeugen geflogen sind, die von der WESTLB bei einem Drittunternehmen gechartert wurden.
Ist es unzulässig, diesen Sachverhalt zu beschreiben?
Ist auch anschliessend der Hinweis von PULLACH unzulässig gewesen, mir erstens zum sachlichen Inhalt des Beitrages recht zu geben und zum anderen, auf die heutige Spiegel-Veröffentlichung „Gesäuberte Liste“ hinzuweisen?
Für umgehende Antwort wäre ich Ihnen dankbar.
MfG KLAUS STEINER
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