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Thema: Nochmal zu Vitasoma
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Johannes Firrincieli
Mitglied
Benutzer # 727
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erstellt am:
Hallo
Ich stellte heute fest das Vitasoma Noni Juice anbietet. Ist der zugelassen oder nicht? Jemand schreibt mir ein namhaftes MLM füllt es für Vitasoma ab. Kommt mir irgendwie merkwürdig vor!
Mfg
Johannes [ 03. November 2003, 01:13: Beitrag editiert von: johannes_mario ]
Beiträge: 643 | von: D-72555 Metzingen | Registriert seit: Jun 2001
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Rainer H.
Mitglied
Benutzer # 2577
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erstellt am:
Vitasoma arbeitet konsequent mit illegalen Methoden. Daher ist es auch nicht verwunderlich, dass die einen nicht zugelassenen Noni-Saft anbieten.
Ich habe im übrigen bisher von noch keinem Anbieter neben Tahitian Noni einen schlüssigen Nachweis der Vertriebserlaubnis für Deutschland gesehen. Auf entsprechende Post von proV Nutraceuticals warte ich noch, soll aber diese Woche eintreffen...
Beste Grüße
Rainer H.
Beiträge: 332 | von: Region Hannover | Registriert seit: Sep 2003
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Vitasoma-Power
Mitglied
Benutzer # 2606
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erstellt am:
@ all
Vitasoma bietet Noni an für Deutschland ist er nur zum Eigenbedarf gedacht, aber In Europa ist er frei verkäuflich.
Ihr glaubt doch wirklich nicht das Tah. Noni als einziger Noni verkaufen darf, Monopol Verkauf ist doch eigentlich verboten auch in Deutschland.
Ihr müsst noch viel lernen.
Beiträge: 56 | von: Berlin | Registriert seit: Okt 2003
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NoWa
Mitglied
Benutzer # 1352
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erstellt am:
Zitat: Original erstellt von Vitasoma-Power:
Vitasoma bietet Noni an für Deutschland ist er nur zum Eigenbedarf gedacht, aber In Europa ist er frei verkäuflich.
Dann darf Vitasoma den Saft auch in Europa bewerben, nur in Deutschland nicht...
Zitat: Ihr glaubt doch wirklich nicht das Tah. Noni als einziger Noni verkaufen darf, Monopol Verkauf ist doch eigentlich verboten auch in Deutschland.
Nun wird's aber lustig... Der einzige bislang wirklich für den Vertrieb in Deutschland offiziell zugelassene Noni-Saft soll also eigentlich verboten sein, das glaubst Du doch nicht wirklich...???
In Kürze werden weitere Noni-Säfte mit Zulassung folgen (Verfahren laufen bereits!), dann gibt's auch kein Monopol mehr...
Beiträge: 1989 | von: Norbert Warnke - Berlin - Tel. 030 - 361 83 10 | Registriert seit: Jan 2002
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Wessollek
Mitglied
Benutzer # 82
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erstellt am:
da bin ich mir auch sicher das weitere Anbieter kommen werden! Und auch mit Zulassung!!
Das geile bei vitasoma ist doch, das vitasoma viele Produkte über einen Marketingplan hat!!
Beiträge: 1073 | von: D-28857 syke | Registriert seit: Sep 2000
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NoWa
Mitglied
Benutzer # 1352
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erstellt am:
Zitat: Original erstellt von Wessollek: Das geile bei vitasoma ist doch, das vitasoma viele Produkte über einen Marketingplan hat!!
Wenn die nur in Deutschland zugelassen wären und es keinen Zwangs-Eigenumsatz gäbe...
Beiträge: 1989 | von: Norbert Warnke - Berlin - Tel. 030 - 361 83 10 | Registriert seit: Jan 2002
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Schlimme marc
Mitglied
Benutzer # 1169
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erstellt am:
Hallo Herr Nowa
meine Frage wären den jetzt was soll Vitasoma den ändern?
Was hat LIfe Plus den damals gemacht?
Grüße
Marc
Beiträge: 60 | von: Ritterhude | Registriert seit: Okt 2001
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NoWa
Mitglied
Benutzer # 1352
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erstellt am:
Zitat: Original erstellt von Schlimme marc: meine Frage wären den jetzt was soll Vitasoma den ändern?
Was hat LIfe Plus den damals gemacht?
Life Plus hat vor 2 Jahren alle Flyer und Kataloge zurückgezogen und völlig neue entwickelt, in denen nur noch die in Deutschland verkehrsfähigen Produkte enthalten sind. Gleiches gilt für die deutschen Webseiten. Gesundheits- und Heilaussagen sind allesamt entfernt worden, obwohl die Seiten auf US-Server liegen und die Europazentrale in England liegt. Bestimmte Produkte werden nicht nach Deutschland geliefert.
Was mich persönlich auch bei Life Plus stört, ist der Zwangs-Eigenumsatz, um bonusfähig zu sein, denn Verkauf ist bei Life Plus mangels Handelsspanne nicht möglich bzw. wäre unsinnig. Deshalb haben wir das Life Plus Geschäft auch aufgegeben.
Beiträge: 1989 | von: Norbert Warnke - Berlin - Tel. 030 - 361 83 10 | Registriert seit: Jan 2002
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Schlimme marc
Mitglied
Benutzer # 1169
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erstellt am:
Hallo Herr Nowa
Zwangsumsätze sind immer der Tod des Geschäftes das wird man noch bei einigen sehen die es im Augenblick abstreiten es zu tun.
Mich interessiert aber was Sie im Grundsatz von Vitasoma halten das Sie ja sehr stark dagegen aggieren bzw. argumentieren.
Mal abgesehen davon das einige Produkte nicht zugelassen sind und sich sicherlich sich schon andere darum kümmern. (Hatte bei einer anderen Firmen auch den Fehler gemacht eine Heilaussage zu treffen und hab nach ein paar Tagen nicht so nette Post bekommen.)Würde es mich doch interessieren wie man es besser machen kann. Weil Kritik finde ich ok aber wo sind Vorschläge was zu ändern oder besser was ist zu ändern???
Die § die Sie nennen sind kein Neuland für mich aber was kann passieren verlieren der Downline und Strafanzeige???
Grüße
marc
Beiträge: 60 | von: Ritterhude | Registriert seit: Okt 2001
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Ingrid J.Bressler
Moderator
Benutzer # 49
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erstellt am:
Zitat: Original erstellt von NoWa: [QB] Zitat: Original erstellt von Vitasoma-Power:
Vitasoma bietet Noni an für Deutschland ist er nur zum Eigenbedarf gedacht, aber In Europa ist er frei verkäuflich.
Dann darf Vitasoma den Saft auch in Europa bewerben, nur in Deutschland nicht...
Diese Aussage stört mich irgendwie. Denn sind nicht die EU-Gesetze über denen des Mitgliedsstaates? Ich war bisher der Ansicht, dass die EU-Gesetzgebung gleichzeitig für alle Mitgliedstaaten zu gelten hat. Wenn sich Staaten nicht dran halten, bekommen sie von der EU einen Zeitrahmen gesetzt, in dem das Landesgesetz geändert werden muss. Geschieht das nicht, bekommt der Mitgliedstaat eine empfindliche Strafe.
So gesehen hab ich das zumindest bisher. Und in der Praxis erlebt, denn Österreich hat sich sehr lang gegen ein bestimmtes bestehendes EU-Gesetz gesträubt. Musste dann aber heuer im April doch die EU-Richtlinien umsetzen.
Was passiert, wenn die EU etwas erlaubt und das eigene Land (das Mitgliedstaat der EU ist) nicht? Ich nehme mal an,man erhält eine Anklage im eigenen Land, ein entsprechendes urteil und geht dann in die Berufung an den EUGH. Und dort wird man doch wieder recht bekommen.
Oder hab ich da einen Knopf in meinen Überlegungen? Wer weiss da was dazu?
Beiträge: 3410 | von: Österreich | Registriert seit: Aug 2000
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Chris63
Mitglied
Benutzer # 2315
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erstellt am:
@Ingrid J.Bressler,
das hatte man doch mal vor ein paar Jahren mit dem deutschen Reinheitsgebot für Bier.
Wenn ich mich nicht sehr irre, hat die BRD damals vor dem EU-Gerichtshof verloren!
Im Moment ist ja auch wieder eine Klage in Vorbereitung bezüglich des Pflichtpfandes auf Einwegverpackungen.
Mal schauen was dabei raus kommt
Beiträge: 101 | von: Datteln | Registriert seit: Jun 2003
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NoWa
Mitglied
Benutzer # 1352
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erstellt am:
Zitat: Original erstellt von Ingrid J.Bressler:
Denn sind nicht die EU-Gesetze über denen des Mitgliedsstaates? Ich war bisher der Ansicht, dass die EU-Gesetzgebung gleichzeitig für alle Mitgliedstaaten zu gelten hat. Wenn sich Staaten nicht dran halten, bekommen sie von der EU einen Zeitrahmen gesetzt, in dem das Landesgesetz geändert werden muss.
So lange das Gesetz nicht auch auf Länderebene umgesetzt ist, gelten eben die Gesetze der Länder.
Zitat: Was passiert, wenn die EU etwas erlaubt und das eigene Land (das Mitgliedstaat der EU ist) nicht? Ich nehme mal an,man erhält eine Anklage im eigenen Land, ein entsprechendes urteil und geht dann in die Berufung an den EUGH. Und dort wird man doch wieder recht bekommen.
Kommt wohl immer auf den Einzelfall an.
Beispiel Life Plus/FLP: Alle Produkte hatten EU Zulassung, trotzdem hat das Unternehmen in Deutschland nicht verkehrsfähige Produkte nicht im deutschen Katalog und liefert vereinzelte Produkte auch nicht nach Deutschland aus. Ähnliches gibt es auch bei FLP, auch hier sind einzelne Produkte in Deutschland nicht erhältlich.
Der Kunde kann und darf seine Produkte aus einem EU-Land, in dem sie zugelassen sind, für seinen eigenen Bedarf bestellen und sich liefern lassen. Ein deutscher Vertriebspartner darf diese Produkte allerdings in Deutschland nicht vertreiben, also diese hier auch nicht bewerben, sie aber für seinen eigenen Bedarf (als Kunde) wieder bestellen.
Wer als VP in Deutschland für ein Produkt wirbt und für den daraus stattfindenden Verkauf Provision erhält, ist dadurch direkt am Verkauf beteiligt, vertreibt also gewerblich in Deutschland nicht zugelassene Produkte.
Geschieht dies ausschliesslich über eine Firmenhomepage, die auf ausländischer Domain liegt, auf die auch nicht von einer deutschen Homepage verlinkt oder in deutschen Publikationen (Zeitung, Internet, Foren, Flyer...) hingewiesen wird, müsste hinsichtlich des Vertriebs rechtlich alles OK sein. Bewirbt der deutsche VP allerdings aus Deutschland über deutsche Medien, die sich an deutsches Publikum wenden, gezielt seine spanische, englische, holländische... VP-Seite, wird er gewerblich in/aus Deutschland tätig und unterliegt dadurch deutschen Gesetzen.
Life Plus- und FLP- Partner dürfen in Deutschland nur hier verkehrsfähige Produkte vertreiben und bewerben. Das sind alle Produkte, die in den deutschen Katalogen und deutschen Preislisten stehen, es herrscht also Klarheit darüber.
Vitasoma-Partner wissen in fast allen Fällen nicht einmal, welche Produkte in Deutschland verkehrsfähig, also zugelassen sind; werden nicht ausreichend über die Produkte, deren Status (NE, Lebensmittel, Medikament) und Zulassung informiert. Diese Infos sollten aber VPs noch vor ihrem Einstieg bekommen, damit sie genau wissen, was sie erwartet und wie sie arbeiten dürfen bzw. nicht dürfen. Verantwortlich für ihr Handeln sind immer die Partner, die meist unwissentlich gegen irgendetwas verstossen, von dem sie vielleicht noch nie gehört haben. Was mich extrem stört, ist, dass man diese Partner wissentlich auf eine Strecke schickt, die höchst unsicher ist, dass man an ihnen verdienen will, ohne sie über ihre Tätigkeit ausreichend zu informieren.
Beiträge: 1989 | von: Norbert Warnke - Berlin - Tel. 030 - 361 83 10 | Registriert seit: Jan 2002
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Wessollek
Mitglied
Benutzer # 82
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erstellt am:
Zwangsumsatz? Hat nicht fast jedes Network einen Zwangsumsatz? Muß man nicht bei FLP eine Verrechnungseinheit bestellen um seinen Scheck zu bekommen? Ich denke ich habe sowas gehört! Muß man bei Morinda nicht 4 Flaschen im Monat erwerben um scheckberechtigt zu sein?? Ist das kein Zwangsumsatz????????
Beiträge: 1073 | von: D-28857 syke | Registriert seit: Sep 2000
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Rainer H.
Mitglied
Benutzer # 2577
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erstellt am:
Zitat: Original erstellt von Wessollek: Muß man bei Morinda nicht 4 Flaschen im Monat erwerben um scheckberechtigt zu sein??
Nein, muss man nicht. Man bekommt die wesentlichen Provisionen und Vergütungen auch, wenn man nicht am Abo teilnimmt und unregelmäßig und nur bei Bedarf eine Kiste ordert. Allerdings bekommt man dann nicht alle möglichen Provisionen und Vergütungen, das ist richtig.
Rainer H.
Beiträge: 332 | von: Region Hannover | Registriert seit: Sep 2003
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Vitasoma-Power
Mitglied
Benutzer # 2606
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erstellt am:
Tja Rainer,
und das ist eben anders. Vitasoma ist in diesem Fall doch besser und das gute ist wir haben nicht nur Noni (grins)
Beiträge: 56 | von: Berlin | Registriert seit: Okt 2003
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Marcelinho
Mitglied
Benutzer # 2051
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erstellt am:
Zwangsumsatz?
Kennt man bei BESTBEAUTY nicht! Warum auch, bei den Produkten ist es garnicht nötig, Umsatz zu erzwingen, der kommt einfach!
Marcelinho
Beiträge: 601 | von: Alsbach | Registriert seit: Jan 2003
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NoWa
Mitglied
Benutzer # 1352
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erstellt am:
Zitat: Original erstellt von Wessollek: Zwangsumsatz? Hat nicht fast jedes Network einen Zwangsumsatz? Muß man nicht bei FLP eine Verrechnungseinheit bestellen um seinen Scheck zu bekommen? Ich denke ich habe sowas gehört! Muß man bei Morinda nicht 4 Flaschen im Monat erwerben um scheckberechtigt zu sein?? Ist das kein Zwangsumsatz????????
Moment mal...
Ich schrieb Zwangs-Eigenumsatz! Umsatz an Ware, die man verkauft, ist etwas ganz anderes, als wenn man diese selbst verbrauchen muss, also als Kunde und nicht als Händler. Da sehe ich eine gefährliche Nähe zur progressiven Kundenwerbung, die ja strafbar ist.
Da bei Vitasoma niemand weiss, was er verkaufen darf und was nicht, auch damit geworben wird, dass man gar nichts verkaufen muss, nur selbst als Kunde sein Abo abnehmen muss, ist dieses Geschäft zumindest sehr zweifelhaft, denn der Partner ist in dem Fall Kunde und kein Händler!
Beiträge: 1989 | von: Norbert Warnke - Berlin - Tel. 030 - 361 83 10 | Registriert seit: Jan 2002
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Hilde
Mitglied
Benutzer # 1020
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erstellt am:
Zitat: Ich nehme mal an,man erhält eine Anklage im eigenen Land, ein entsprechendes urteil und geht dann in die Berufung an den EUGH. Und dort wird man doch wieder recht bekommen.
Ich möchte zum Thema "EU-Recht kontra nationalem Recht" mal mit sowas wie einem Gleichnis antworten:
Wenn ich in England Auto fahre, dann muss ich links fahren. Es hilft mir nix, wenn ich dem Bobby, der mich beim Rechtsfahren erwischt, erzähle, dass ich es nun mal gewohnt bin, rechts zu fahren und das beinah überall nicht nur darf, sondern muss.
Der Vergleich hinkt ein wenig, soll aber bedeuten, dass es jedem Mitgliedsstaat unbenommen ist, eigene Regeln zu erlassen, soweit sie nicht gegen den Kontext des EU-Rechts verstossen.
Sich darauf zu verlassen, dass eine nationale Sanktion womöglich durch EU-Recht wieder einkassiert wird, wird sehrsehr oft ein teurer Irrglaube sein. Deshalb ..... ganz besonders hier beim Thema NEM: Finger weg von solchen Überlegungen - man hat sich sonst ganz schnell die Pfoten verbrannt.
Ein ganz anderes Thema ist es, über den Sinn oder Unsinn mancher nationalen Regelung zu diskutieren ... und ein weiteres, was denn die Gründe für manche Firmen, wie z. B. LifePlus, waren, so - wie von Nowa geschildert - zu verfahren.
Zu letzterem gibt es sicherlich für den einen oder anderen, der noch nicht so lange im NEM-Geschäft ist, Info- und Diskussionsbedarf.
Ich denke, dass muss man dann aber nicht in einem Vitasoma-Thread besprechen. Die Vitasomas kichern sich sonst noch zu Tode.
ciao
Die Hilde ![[wink]](graemlins/wave.gif) [ 04. November 2003, 11:38: Beitrag editiert von: Hilde ]
Beiträge: 739 | von: Schwalmtal | Registriert seit: Sep 2001
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Edwin Merki
Mitglied
Benutzer # 113
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erstellt am:
Meine Anfrage bei vitasoma.com:
Zitat: Sehr geehrte Damen und Herren, Sind Ihre Produkte in der Schweiz zugelassen und unter welcher Registriernummer? Mit freundlichen Grüssen Edwin Merki
E. Merki u. G. Bucher Network Marketing Schönbodenstr. 60 Postfach 1327 CH-8640 Rapperswil
Tel: +41 (0)55 210 14 44 Fax: +41 (0)55 210 05 44
Die Antwort von Vitasoma:
Zitat: Unsere Produkte sind bis jetzt noch nicht in der Schweiz zugelassen. Da wir aber keinen Handel damit betreiben, sondern direkt an den Verbraucher schicken, dürfte dies im Moment kein Problem sein.
Mit freundlichen Grüßen
Vitasoma
Die eigenen Gedanken dazu seien erlaubt!!!
Gruss Edwin
Beiträge: 80 | Registriert seit: Okt 2000
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Vitasoma-Power
Mitglied
Benutzer # 2606
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erstellt am:
Hallo Herr Merki,
wann haben Sie denn diese Anfrage gestartet?? Es gibt schon viele Vitasoma Fachberater in der Schweiz.
Beiträge: 56 | von: Berlin | Registriert seit: Okt 2003
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Edwin Merki
Mitglied
Benutzer # 113
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erstellt am:
Hallo Vitasoma Power,
Die Anfrage wurde am 04.11.03 gestellt.
Die Antwort kam am 05.11.03.
Zitat: Es gibt schon viele Vitasoma Fachberater in der Schweiz.
Tut mir sehr leid, aber diese Aussage ist gleich viel wert wie diese
Zitat: Da wir aber keinen Handel damit betreiben, sondern direkt an den Verbraucher schicken, dürfte dies im Moment kein Problem sein .
Anscheinend weis niemand in dieser Firma, wie die Rechslage ist und niemand kann zuverlässige Angaben machen !!!
Da sich auf dieser Grundlage keine längerfristige Geschäftsbeziehung entwickeln kann, sei die Frage erlaubt - geht es in dieser Firma mehrheitlich darum Kohle zu machen solange es geht - nachher machen wir halt wieder etwas Neues?
Im weiteren gibt es in dieser Firma "Führungskräfte" und "Experten" (arbeiten nach eigenen Aussagen mehrheitlich in Holland), die nicht einmal wissen, dass die Schweiz nicht in der EU ist und somit das EU-Recht auch nicht anwendbar.
Das sind weis Gott keine Voraussetzungen für einen seriösen Geschäftsanfang !!!!
Mit freundlichen Grüssen Edwin
P.S. Gerade dieses Jahr wurden Leute zu empfindlichen Geldstrafen verurteilt, weil sie glaubten, sich nicht an die Gesetze halten zu müssen!!! [ 10. November 2003, 12:21: Beitrag editiert von: Edwin Merki ]
Beiträge: 80 | Registriert seit: Okt 2000
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Wessollek
Mitglied
Benutzer # 82
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erstellt am:
dann sagen sie doch endlich was denn illegal ist (nach ihrer meinung). immer dieses vielleicht und wahrscheinlich und könnte sein das es so ist... ich bestelle im monat für mich und meine familie produkte. diese verkaufe ich aber nicht weiter... wobei vitasoma sehr gute produkte hat, die auch zugelassen sind. übrigens gibt es vitasoma schon viel länger, nur die vertriebsform network ist erst dieses jahr gestartet!!
Beiträge: 1073 | von: D-28857 syke | Registriert seit: Sep 2000
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Marcelinho
Mitglied
Benutzer # 2051
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erstellt am:
"Natürlich heilen und pflegen mit Aloe Vera. Sie zählt zu den wertvollsten pflanzlichen Hausmitteln und enthällt eine Fülle an biologisch aktiven Inhaltsstoffen."
Diese Aussage ist verboten und strafbar. Die habe ich von Wessoleks Seite! Eines von vielen Beispielen!
Marcelinho
Beiträge: 601 | von: Alsbach | Registriert seit: Jan 2003
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Edwin Merki
Mitglied
Benutzer # 113
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erstellt am:
Sehr geehrter Herr Wessollek,
Was wollen Sie von mir ????
Auf eine klare Frage bekomme ich solche Antworten wie: (von der Firma) Zitat: dürfte dies im Moment kein Problem sein .
(hier im Forum) Zitat: Es gibt in der Schweiz schon viele Vitasoma Facherater
(eine Führungskraft von Vitasoma) Zitat: Ich habe nicht gewusst, dass die Schweiz nicht in der EU ist ..
Ihr wollt von allen genaue Angaben was Ihr falsch macht - aber selber habt Ihr keine Antworten auf Fragen - nur wischiwaschi !!!!!!!
Sehen Sie doch einmal selber auf der Internetseite von Vitasoma - in den Produktebeschreibungen sind genügend Heilaussagen.
Nocheinmal: Sind das alles Voraussetzungen für eine seriöse und längerfristige Geschäftsbeziehung ?
Desweiteren fehlt in der Antwort-Mail der Firma die Anrede und der Name des Absenders - offenbar die neuen Höflichkeitsformen.
Alles in allem sehr ungenügend und NICHT empfehlenswert !!!!!!!!!!!!!!!!!!
Eines kann ich Ihnen versichern - ich werde mit so einer Arbeitsweise nicht auf die Nase fallen, leider aber viele Ahnungslose welche dann ebenfals glauben nur mal schnell vom PC aus und ohne Rücksicht auf die Gesetze das schnelle Geld machen zu können.
Mit freundlichen Grüssen Edwin
Beiträge: 80 | Registriert seit: Okt 2000
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