|
Autor
|
Thema: Behandlungsfehler
|
Seitz Mitglied
|
erstellt am: 26. März 2001 20:02
Oh je Herr Ruf, Theorie und Praxis Um einen erhöhten Blutzucker ernst zu nehmen muß er zuerst bekannt sein. Wieviele Diabetiker sind denn bekannt, deren Wert nicht ernst genommen wird. Sind ihnen da Zahlen bekannt?? Wenn ja bitte nennen sie mir die Quelle!! Über diesen Artikel ist in diesem Forum übrigens schon ausführlichst diskutiert worden. Die Behauptungen dieses Herrn Scherbaum sind arrogant unsachlich populistisch, durch nichts zu belegen und selbst unter der "Diabetesmafia" umstritten. |
Dr. Matthias Solga Mitglied
|
erstellt am: 26. März 2001 22:29
Herr Ruf: Da geht nicht nur Rapp der Hut hoch. Nun heben ja gerade Sie darauf ab, einen gewissen Überblick über Statistik zu haben. Wie können dann ausgerechnet Sie diese hanebüchenen Zahlen aus dem Spiegel völlig ungeprüft hier kolportieren und zur Basis einer halsbrecherischen Hochrechnung machen? Auf die Gefahr, mich zu wiederholen, aber Sie haben dieselben Zahlen ja auch nochmal strg-v-kopiert, folgende Einschätzung des wissenschaftlichen Wahrheitsgehaltes:als Erstautor hat Scherbaum lediglich 2 (ZWEI!) Arbeiten im Paperchase nachweisbar, eine 1978, eine 1980, ich habe genau so viele im Paperchase. Insgesamt hat Scherbaum an 12 Arbeiten (die oben genannten mitgezählt) mitgewirkt. Ganz schön dünne für 20 Jahre, was? Und nicht eine einzige hat sich mit einem Thema beschäftigt, das auch nur annähernd mit dem zu tun hatte, über das er so vollmundig die Lippe riskiert. Selbst wenn er wollte, er KÖNNTE den Wahrheitsgehalt seiner Worte gar nicht nachweisen, er hat diese Behauptungen nämlich niemals wissenschaftlich nahcweisbar bearbeitet. Scharlatanerie hat viele Mäntelchen, auch so kommt sie daher. Vielleicht schauen Sie doch mal gelegentlich, wenn Sie schon die Quelle nicht prüfen, ob die Aussagen wenigstens plausibel sind. Sonst erregte ein solcher Beitrag bestenfalls Heiterkeit, wenn die Schlußflogerungen nicht so brisant tendenziös wären. Letztlich aber ist der Tenor der Rufschen Darstellung derselbe wie der des "Experten""Gut"achtens. Seltsamerweise werden die Unterstellungen umso dreister, je näher eine Aktion der Ärzte rückt. Zufall? |
harald Ruf unregistriert
|
erstellt am: 26. März 2001 23:01
Hallo Dr. Solga,richtig ist tatsächlich, dass ich die Zahlen völlig ungeprüft übernommen habe. Und dies mit voller Absicht. Der "normale" SPIEGEL Leser - und hier mehrere Millionen - übernehmen diese Zahlen - ungeprüft - genau wie ich auch. Und wenn es sich bei Scherbaum um einen dumfugg labernden mittelmäßigen Mediziner handelt, so müssen Sie, nicht ich dies an richtiger Stelle klarstellen. Immerhin bilden diese Personen den Mediziner Nachwuchs für die jetzige und künftige Generation aus. Und der Fisch stinkt bekanntlich vom Kopf zuerst. Und wenn Scherbaum wirklich so fragwürdig ist - dies kann und will ich nicht beurteilen - dann gehört dieser Herr nicht in diese Funktion. So einfach ist das. Und die Zahlen werden immer wieder und so lange durch den Blätterwald rauschen, wenn Sie und Ihre Kollegen nicht endlich aktiv werden. |
Klaus Vetter unregistriert
|
erstellt am: 27. März 2001 03:55
Mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit möglicherweise kein Zufall. Die Argumente der Krankenkassen sind mit den Argumenten des vorigen Jahres bis auf das Datum fast identisch. |
Dr.C.R. unregistriert
|
erstellt am: 27. März 2001 12:43
Zu den abenteuerlichen Diabetes Hochrechnungen folgendes: Da haben doch wieder Theoretiker das Wort.Tatsache ist iabetes spürt man nicht (zunächst).Weiß eigentlich jemand wie schwierig es ist, einem Patienten Diabetes als Krankheit klar zumachen? Welche Eingriffe in das tägliche Leben auf den Patienten zukommen, ich sage nur Diät, Gewichtsabnahme, Blutkontrolle.Alles ohne Leidensdruck.Meiner Meinung geht ein Großteil der Erblindungen,Nieren etc. einfach auf die Tatsache zurück, daß die Patienten sich (verständlicherweise) nicht "halten" und der Beitrag der Fehlbehandlung seitens der Haus-bzw.Fachärzte ist minimal. |
Seitz Mitglied
|
erstellt am: 27. März 2001 19:38
Das Problem des Diabetes ist vielschichtig. Solche Publikationen sind wenig hilfreich. Zur Zeit tobt ein großer Streit in Deutschland unter den "Diabetesfachleuten". Manche meinen sich auf Kosten anderer profilieren zu müssen. |
Dr. Matthias Solga Mitglied
|
erstellt am: 28. März 2001 01:02
Es gibt, teilweise ungeschriebene, Regeln unter Wissenschaftlern. So darf z.B. der Eine nicht vom Anderen abschreiben, oder er darf keine Ergebnisse erfinden. Geschrieben steht das m.W. nirgends. "In Zeiten, in denen Wissenschaft zum Kommerz wird, ist die Meinung der Experten nicht mehr interessefrei" (Karl Kraus). Wäre es nicht an der Zeit, daß wissenschaftlich Tätige sich zu folgendem Konsens verabreden könnten:Wer eine Meinungsäußerung in die Laienpresse gibt, ohne daß diese durch mindestens drei, wissenschaftlich akzeptierte oder wenigstens wissenschaftlich diskutierte eigene Arbeiten oder durch weiten wissenschaftlichen Konsens der Wissenschaftsgemeinde dieses Fachgebietes gedeckt wäre, wird geächtet. Es kann nicht angehen, daß ein Professor nach 3 geglückten (hier trifft das Wort sehr genau) Operationen sich in einer Abendzeitung präsentiert und dies als neue Methode anpreist, ohne daß noch irgendein Kongreß davon gehört hätte, oder daß ein Diabetesspezialist Zahlen in der Gelben Presse kolportiert, die weder eigener Arbeit entstammen noch jemals wissenschaftlich diskutiert worden sind. Es wird Zeit zur Diskussion der Ethik in der Wissenschaft unter dem verschärften Druck des Kommerz. |
Retuerk Mitglied
|
erstellt am: 29. März 2001 21:03
Behandlungsfehler verfolgen mit Unterstützung der Krankenkasse. Tolle Sache. So blauäugig war ich auch einmal. :-(( In einem Prozess wegen des Verdachts der fehlenden Aufklärung und eines Kunstfehlers beauftragte die DAK einen Gutachter tätig für den MdK Hannover. Fazit: Von der Gegenseite wurde das Gutachten als stümperhaft und der Gutachter als in der Farbe weiß gefärbter Roter aus greifswald bezeichnet. Ein in meinen Augen sehr erfahrener Chirurg meinte nur kzurz und bündig: Wenn einer von der Materie keine Ahnung hat, dann ist`s der rote Richard. In regelmäßigen Abständen erhalte ich nun Anfragen der DAK wie es denn in meinem Rechtsstreit steht. ;-( Schließlich beabsichtige man ja auf anraten des Gutachters Regressansprüche zu stellen. Meine Bitte dies doch jetzt schon zu tun, weil es ggf. eine Unterstützung darstellen würde beantwortete man mir wie folgt. Aufgrund unserer Richtlinien müssen wir das ergebnis des Rechtsstreits abwarten. Wir selber haben für die Geltendmachung der Regressansprüche 30 Jahre Zeit. Noch Fragen??? |
harald Ruf unregistriert
|
erstellt am: 30. März 2001 18:11
Keine Fragen, aber doch die eine oder andere Anmerkung: 01)
Das von der Ersatzkasse bei dem MdK in Auftrag gegebene Gutachten sollte lediglich als erste interne Begutachtung hinsichtlich der Frage - könnte ein Behandlungsfehler vorliegen, ja oder nein - angesehen werden. Dieses interne und der Gegenseite i.a.R. nicht bekannte Gutachten, ist Grundlage dafür, dass der Rechtsanwalt überhaupt erst einmal dazu in der Lage versetzt wird, die "richtigen" Fragen zu formulieren. Dieses "Gutachten" hat darüberhinaus lediglich den Status eines Parteivortrages. Nicht mehr und nicht weniger. 01.1) Ein in Arzthaftungsfragen erfahrener Anwalt wird eine solche Begutachtung i.a.R. nicht - zumindest nicht ungeprüft - in das Verfahren einführen. 02)
Üblicherweise beauftragt das zu erkennende Gericht - Kammer oder Senat - ohnehin einen weiteren Gutachter der von allen Beteiligten akzeptiert werden muss. In der Auswahl dieser Gutachter haben die meisten Gerichte eine recht "gückliche Hand" und versuchen zwischenzeitlich tatsächlich, auch von der Ärzteschaft erfahrene und insbesondere anerkannte und dem jeweiligen Fachbereich angehörige Mediziner - was eigentlich selbstverständlich sein sollte - zu beauftragen. 03) Bedauerlicherweise(?) haben die Krankenkassen tatsächlich nur die Möglichkeit, die aufgewandten "Kosten" in der Form eines Regresses zu realisieren. Grundlage hierfür ist ein rechtskräftiges Urteil, welches der Versicherte durchsetzen muß. Dieser Umstand hat aber weniger mit Richtlinien - von denen könnte man ja ggf. abweichen - sondern eher etwas mit der Gesetzeslage also dem Recht zu tun. Auch wenn dies auf den "ersten Blick" als Nachteil erachtet wird - keine Prozeßführung bei der Kasse -, hat dies seine guten Gründe.
|