Dokumentation: Der Fall Forum des Gesundheitsministeriums
17.3.2002
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Die in diesem File gemachten Ausagen dürfen auf keinen Fall bedenkenlos als wahr
hingenommen werden! Fragen Sie bitte UNBEDINGT immer
einen oder mehrere GUTE Ärzte. Denken Sie daran: Es geht um Ihre
Gesundheit! Aus genau diesem Grund wurde diese Dokumentation
erstellt!
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Autor
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Thema: zurück in die GKV
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Ein_Mensch unregistriert
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erstellt am: 11. März 2001 09:54
Hallo !Ich bin derzeit als Student von der Versicherungspflicht befreit und möchte wenn möglich nach dem Studium in die GKV zurück. Zu dem Thema "Ob und wie das geht!" habe ich bisher sehr unterschiedliche Meinungen gehört. Vielleicht kann mir ja jemand helfen. Zwischen Schule und Studium sieht meine Vita so aus: 23 Monate Ausbildung (gesetzlich versichert) 12 Monate Bundeswehr 3 Monat arbeitslos gemeldet. Kann ich unter diesen Voraussetzungen als sogenannter "Freiwilliger Versicherter" nach Beendigung meines Studiums zurück in die GKV ? Hängt das alles auch von meinem Anfangsgehalt nach dem Studium ab (Stichwort Beitragsbemessungsgrundlage) ? Wäre für jede Hilfe dankbar. Gruß Ein_Mensch |
GStutz Mitglied
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erstellt am: 11. März 2001 15:02
Hallo, Ihr "Problem" ist wahrscheinlich kleiner als Sie glauben: Sollten Sie nach dem Studium eine Beschäftigung mit bis zu 78.300,- DM Jahresarberitsentgelt aufnehmen, dann dürfen Sie nicht nur, sondern müssen sogar in eine gesetzliche Krankenkasse. Die für das Studium beantragte und bewilligte Befreiung von der versicherungspflicht hat sich dann nämlich erledigt. Und älter als 54 Jahre sind Sie wahrscheinlich auch nicht- oder? Anders ist es, wenn Ihr Jahresarbeitsentgelt auf anhieb oberhalb der Entgeltgrenze von (2001) 78.300 DM liegt. Dann kämen Sie zwar zu diesem Zeitpunkt nicht in eine gesetzliche Kasse hinein, aber ware das so schlimm? Wenn ja, dann überzeugen sie Ihren neuen Chef eben, dass Sie anfangs gern auch mit weniger zufrieden sind. Das wird er wohl nicht oft erleben ... In jedem Fall - für Ihre berufliche Zukunft alles Gute!! Gerhard Stutz |
GStutz Mitglied
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erstellt am: 11. März 2001 15:07
Hallo "Mensch", bei näherem Hinsehensah ich, dass Sie vermutlich vor Ihrer ersten richtigen beschäftigung stehen. In diesem Fall brauch Sie nicht einmal mit Ihrem chef wie eben vorgeschlagen zu verhandeln, um notfalls weniger zu verdienen. Sie könnten dann nämlich bei einem Einstiegsgehalt von > 78.300 DM freiwillig einer gesetzlichen Kasse beitreten. Geregelt ist das in § 9 Sozialesetzbuch V. Alternativ zum freiwilligen Beitritt können Sie natürlich auch eine bestehende private Krankenversicherung fortsetzen und ggfs. entsprechend ergänzen (Krankentagegeld). |
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