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Arbeitsschutz
NIEDERSÄCHSICHSES SOZIALMINISTERIUM
NIEDERSÄCHSISCHES LANDESAMT FÜR ÖKOLOGIE

Laserpointer
pointer * VON ORIGINAL URL!

pferd * ORIGINAL-URL! Niedersachsen ©1998
Niedersächsisches Sozialministerium
Postfach 141
30001 Hannover
Niedersächsisches
Landesamt für Ökologie
Dienstgebäude:
Göttinger Str. 14
30449 Hannover

Was sollte beachtet werden?

Wozu Laserpointer ?

mann * ORIGINAL-URL!

Laserpointer finden in der letzten Zeit im beruflichen wie im privaten Bereich immer häufigere Verwendung. Normalerweise werden sie als Zeigeinstrument bei Vorträgen oder Veranstaltungen eingesetzt. Die Instrumente sind mittlerweile vom Preis her recht erschwinglich geworden. Daher finden sie als Spielzeug auch immer häufiger den Weg in Kinderhände.

Es ist faszinierend, zum Beispiel bei Spielen mit einem "Laserschwert" das Gute vor dem Bösen zu verteidigen, mittels Laserstrahl eine gespielte Operation durchzuführen, eine Szene aus einem Film nachzuspielen oder nur einfach den Lichtpunkt auf einer entfernten Wand wandern zu lassen.

Woraus besteht ein Laserpointer ?

In den Laserpointern ist meistens eine Laserdiode, eine Ansteuerungselektronik und eine Stromversorgung eingebaut. Die Stromversorgung wird in vielen Fällen durch Batterien sichergestellt. Das Laserlicht wird bei den "Zeigestöcken" in der Laserdiode erzeugt.

Was bedeuten die Laserklassen ?

Nach der Europäischen Norm EN 60825 werden Geräte nach der abgegebenen Strahlungsleistung und Bestrahlungsstärke in fünf Klassen eingruppiert. Je höher die Zahl ist, desto größer ist die mögliche Gefährdung.

Klasse 1

Die abgegebene Strahlung ist als ungefährlich anzusehen.

Klasse 2

Der Lidschlußreflex von etwa 0,25 s bietet ausreichenden Schutz. Wird bewußt längere Zeit in den Laserstrahl geblickt, so sind Schädigungen des Auges nicht auszuschließen.

Klasse 3A

Bewußtes Blicken in den Strahl kann zu Augenschäden führen. Besonders, wenn mit einem optischen Instrument, zum Beispiel Fernrohr, in der Laserstrahl geblickt wird.

Klasse 3B

Eine Bestrahlung der Augen oder der Haut sollte vermieden werden. Das Auge wird geschädigt. Für die Haut kann eine Schädigung nicht ausgeschlossen werden.

Klasse 4

Die Bestrahlung durch einen direkten oder reflektierten Laserstrahl führt zur sofortigen Schädigung. Wird der Leuchtpunkt am Auftreffort des Strahles beobachtet, ist auch mit einer Schädigung zu rechnen.

Ein Lasergerät kann zum Beispiel in die Klasse 1 eingestuft sein. Im Innern des Gehäuses kann sich aber ein Laser der Klasse 4 befinden. Bei nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch, zum Beispiel öffnen des Gehäuses, kann gefährliche Laserstrahlung freiwerden.

Welche Aussage haben Prüfzeichen ?

Die bei der Sicherheitsprüfung von Lasern vergebenen GS- oder CE-Zeichen bedeuten nicht, daß von dem Gerät keine Gefahren ausgehen. So haben Laser zur Materialbearbeitung, die der Klasse 4 angehören, ein GS- oder CE-Zeichen. Bei diesen Geräten kann aber sogar die gestreute Laserstrahlung noch Schäden an Haut oder Auge hervorrufen.

Welche Gefahr geht von einem Laserpointer aus ?

Die Laserstrahlung kann vorrangig das Auge aber auch die Haut schädigen. Die sichtbare Laserstrahlung dringt durch den vorderen Augenbereich hindurch. Im Augenhintergrund trifft sie gebündelt auf die Netzhaut. Bei geringeren Bestrahlungsstärken kann eine kurzzeitige oder länger anhaltende Blendung auftreten. Ist die Strahlung stärker, so führt die übertragene Energie zu einer Erhöhung der Temperatur im Auftreffort. Wird die Erwärmung zu stark, tritt eine Schädigung des Gewebes auf, die in den meisten Fällen nicht mehr heilbar ist.

Vergleichbare Schädigungen entstehen auch, wenn mit einem Fernglas in die Sonne geschaut wird. Hierbei kommt es auch zu einer starken Erhitzung des Gewebes im Augenhintergrund.

auge * ORIGINAL-URL!

Bei der Haut ist der Aufbau des Gewebes anders. Daher tritt eine thermische Wirkung erst bei höheren Bestrahlungsstärken auf.

Welche Besonderheiten gibt es bei Laserpointern ?

Problematisch sind zum Beispiel kombinierte Kugelschreiber mit integriertem Laserpointer. Hier kann bei einigen Modellen versehentlich beim Schreiben der Laserstrahl aktiviert werden und leuchtet dann direkt in Richtung der schreibenden Person.

Kleine Laserpointer mit Knopfzellen zur Stromversorgung, zum Beispiel Schlüsselanhänger, sind für einen normal Einsatz als Zeigeinstrument nicht zu gebrauchen. Sie sind nur Spielkram. Hierfür sind sie wirklich in den meisten Fällen zu gefährlich. Trotz der kleinen Abmessungen können sie Laserstrahlung, die der Klasse 3B entspricht, abgeben. Also Schäden am Auge hervorrufen. Bei den kleinen Geräten, in denen Knopfzellen zur Stromversorgung genutzt werden, verringert sich die abgegebene Leistung des Laserstrahles binnen weniger Minuten merklich. Eine Justage der Laserdiode scheint in vielen Fällen, besonders bei den Billiggeräten, durch den Hersteller nicht durchgeführt worden zu sein. Messungen ergaben, daß teilweise die für den Laser vom Hersteller angegebene Klasse nicht stimmte. Bei den abweichenden Geräten wurde meistens eine gefährlichere Laserklasse ermittelt als angegeben. Diese Laserpointer befinden sich noch in Benutzung.

Dies alles läßt vermuten, daß die Geräte in großen Stückzahlen hauptsächlich in Fernost gefertigt werden und keiner Qualitätssicherung unterliegen.

Was muß oder sollte der Benutzer beachten ?

Laser der Klasse 3A, 3B und 4 können nicht nur eine Gefahr für den Benutzer darstellen, sondern auch für andere Personen, die sich in einem weiteren Abstand aufhalten. Wegen der möglichen Gefahren sollten diese Geräte nur von Personen betrieben werden, die ein hinreichendes Fachwissen besitzen.

Ab Laser der Klasse 3B und höher muß ein Laserschutzbeauftragter bestellt werden. Außerdem muß bei beruflicher Nutzung eine Anmeldung des Betriebs bei dem zuständigen Staatlichen Gewerbeaufsichtsamt und bei der zuständigen Berufsgenossenschaft erfolgen.

Warum ein eingeschränkter Vertrieb ?

Seit Ende März 1998 ist in Niedersachsen der Vertrieb von Laserpointern nur noch bis zu der Klasse 2 zulässig. Von Lasern mit höheren Klasse geht eine Gefahr aus, die den geringeren Vorteil des helleren Lichtpunktes nicht aufwiegt.

Ein Vertriebsverbot von Laserpointer ab der Laser Klasse 2 kann bei den heutigen Handelswegen durch offene Grenzen und durch Bezug über das Internet, nur unvollständig kontrolliert werden.

Die Eigenverantwortung ist sehr wichtig. Es kann nur an Erwachsene appelliert werden, keine funktionierenden Laserpointer oder Lasergeräte jeglicher Art, die mehr Strahlung als nach Klasse 1 zulässig abgeben, an Kinder oder Heranwachsende abzugeben.

Laserwarnsymbol schild * ORIGINAL-URL!
Kennzeichnung Laser Klasse 1

LASERKLASSE 1

Kennzeichnung Laser Klasse 2

LASERSTRAHLUNG
NICHT IN DEN STRAHL BLICKEN
LASERKLASSE 2

Kennzeichnung Laser Klasse 3A

LASERSTRAHLUNG
NICHT IN DEN STRAHL BLICKEN
AUCH NICHT MIT OPTISCHEN INSTRUMENTEN
LASERKLASSE 3A

Kennzeichnung Laser Klasse 3B

LASERSTRAHLUNG
NICHT DEM STRAHL AUSSETZEN
LASERKLASSE 3B

Kennzeichnung Laser Klasse 4

LASERSTRAHLUNG
BESTRAHLUNG VON AUGE UND HAUT
DUCH DIREKTE ODER STREUSTRAHLUNG VERMEIDEN
LASERKLASSE 4

Literatur:

Hinweis:

Die Information zu Laserpointern ist demnächst als Faltblatt erhältlich und kann beim Nds. Landesamt für Ökologie angefordert werden.


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