Das Vermarkten von Eigenprodukten


23.7.2001

13.1.2001
Eigenprodukte sind die Produkte, die man selbst herstellt oder handelt, oder die von Firmen hergestellt oder gehandelt werden, deren (Mit)eigentümer man ist.

Bei Ärzten hat das Vermarkten von Eigenprodukten eine zwangsläufige Konsequenz, die man nie ausschließen kann: Sie könnten bei der Behandlung von Kranken oder bei Empfehlungen, die sie aussprechen, ihre eigenen Produkte bevorzugen. Dies kann zum gesundheitlichen Nachteil der Kranken führen. Aus diesem Grund ist Ärzten das Vermarkten von Eigenprodukten untersagt.

In den USA wurde nunmehr eine Richtlinie erlassen:

Doch wie sieht es damit in Deutschland aus?

Hierzu 2 Pressemeldungen, die beide auf der Web-Site der Kassenärztlichen Vereinigung Schleswig-Holstein (Bad Segeberg) veröffentlicht werden:

Zur Domain http://www.q-pharm.de ist beim Denic eingetragen:

Dazu schlagen wir nach im Arzneimittelgesetz:

Könnte man das so interpretieren, daß die Medikamente von der Vertriebsgesellschaft an die Apotheker abgegeben werden, die damit zu bloßen Handlangern degradiert sind, weil die Rezepte wieder von den Ärzten kommen, denen eben diese Vertriebsgesellschaft gehört...? Denn wie heißt es noch in der einen Erklärung der Ärztegenossenschaft?:

Sind die Apotheker nur noch willfährige Erfüllungsgehilfen - die noch nicht einmal auf der Lohnliste stehen, weil sie "selbständige Kaufleute" sind...!?

Tatsache ist, daß durch die Handelstätigkeit der "Ärztegenossenschaft" der Paragraph 43 des Arzneimittelgesetzes ausgehebelt wird : Wenn die Apotheker das liefern müssen, was die Ärzte auf das Rezept schreiben, dann schreibt sich ein Genossenschaftsarzt SELBST den Verkaufsauftrag!

Als Vergleich: Arbeiten Ärzte zum Beispiel an einer internationalen Pharmastudie mit, müssen sie einen "financial disclosure act" unterschreiben, in dem sie bestätigen, daß sie (und auch ihre Angehörigen !) an der Firma, die das zu testende Präparat herstellt, keinerlei wirtschaftliches Interesse haben; bei deutschen Studien ist das nicht der Fall.

Aribert Deckers

 


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